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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 20. Dezember 2024 Anmeldung nationales MTB-Team 2025
Ein nationales MTB-Team besteht aus einem oder mehreren Vereinen. Sportler/Sportlerinnen, die bei einem UCI Team gemeldet sind, dürfen keinem nationalen MTB-Team angehören. Ein nationales MTB-Team bedarf einer besonderen Genehmigung des BDR, die vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 gültig ist.
Der Antrag zur Bildung eines nationalen MTB-Teams muss spätestens bis zum 30. März 2025 bei der BDR-Geschäftsstelle gestellt werden. Verspätete Anmeldungen werden mit einer zusätzlichen Gebühr von 50,- € (inkl. 7% MwSt.) belegt.
Die Anmeldung als pdf-Dokument per Mail an: info@bdr-online.org
Die Anmeldung wird nur über das dafür vorgesehene Anmeldeformular akzeptiert.
Anmeldeformular nat. MTB-Teams 2025 (PDF)
Die Anträge müssen enthalten:
1. Name des nat. MTB-Teams
2. Teamleiter/Ansprechpartner:
Name und Anschrift sowie Telefonnummer und Email, er muss eine Lizenz gelöst haben, ein sportlicher Leiter mit einer entsprechenden Sportlicher Leiter Lizenz ist empfehlenswert, aber nicht verpflichtend
3. Sportler:
Vor- und Nachname, UCI-ID, Geb. Datum, Altersklasse, Nationalität und Verein der Fahrer. Schriftliche Zustimmung (in deutscher oder englischer Sprache) des in der Lizenz des Fahrers angegebenen Vereins
Fahrermeldung: Ein nat. MTB-Team darf grundsätzlich Sportler aller Kategorien und Disziplinen umfassen (Männer Elite/U 23 - Frauen Elite/U 23 - Junioren U19 - Juniorinnen U19 - Jugend U17 - weibl. Jugend U17 - Masters), U15 Fahrer/innen können auf Antrag an die Kommission Leistungssport Rennsport ebenfalls aufgenommen werden.
4. Werbung und Trikot:
Das Trikot des MTB-Teams muss sich von den Vereinstrikots deutlich unterscheiden. Die vorgesehene Werbung ist bei der Beantragung des nat. MTB-Teams anzugeben.
Der Name des Teams und das Design des Trikots können nur für ein nat. MTB-Team verwendet werden.
Das Trikotdesign muss als PDF-Datei und in Farbe mit den Anmeldeunterlagen übermittelt werden.
Die bestehenden Regeln der UCI und des BDR bzgl. Trikotdesign müssen eingehalten werden.
5. Gebühr:
Die Genehmigungsgebühr zur Bildung eines MTB-Teams beträgt 280,- € (inkl. 7% MwSt.).
Nach Eingang der Anmeldeunterlagen wird durch den BDR eine Rechnung erstellt und an den Antragssteller versandt.
6. Rechnungsadresse (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)
Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungsgebühr überwiesen wurde.
Mit der Anmeldung sind mindestens 3 Sportler/innen und maximal 20 Sportler/innen zu nennen. Nachmeldung von Sportlern für ein nat. MTB-Team ist bis zum 30.06.2025 möglich. Ebenso können bis zum 30.06.2025 Fahrer aus dem nat. MTB-Team abgemeldet oder ausgetauscht werden. Ein einmal abgemeldeter oder ausgetauschter Sportler kann in der laufenden Saison nicht mehr in dasselbe nat. MTB-Team aufgenommen werden. Für Nachmeldungen, die nach dem 30.06.2025 geschickt werden, wird eine Nachmeldegebühr von 20,- € (inkl. 7% MwSt.) erhoben.
Andere Zusammensetzungen (z. B. Anzahl der Aktiven, Einsatz von Ausländer usw.), werden nach Antrag durch die Kommission Leistungssport Rennsport gesondert geprüft.
Jeder Sportler darf nur einem nat. MTB-Team angehören. Sportler, die für ein nat. MTB-Team angemeldet sind, können auch gleichzeitig für eine Cyclo-Cross, Straßen - oder Bahn Renngemeinschaft angemeldet werden.
Mit der Zugehörigkeit zu einem nat. MTB-Team erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
Auf Anfrage wird eine Teambestätigung ausgestellt werden, die gleichzeitig als Auslandsstartgenehmigung verwendet werden kann.
Wir empfehlen in jedem Fall dringend die Einsetzung eines Sportlichen Leiters (mit der entsprechenden Lizenz).
Ein zugelassenes nationales MTB-Team kann in einer Saison für maximal 3 Betreuer eine Tageslizenz kostenlos beantragen.
Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,- € (inkl. 7% MwSt.) erhoben. Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
Die Kommission Leistungssport Rennsport bewertet und entscheidet, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
Die Teilnahme an Rennen der Straße ist auf maximal 4 Rennen pro Saison und Fahrer begrenzt. Die Deutsche Meisterschaft Straße ist von dieser Regelung ausgenommen.
Die Teilnahme als Fahrer eines MTB-Teams an der Rad-Bundesliga Straße oder den Sichtungsrennen Straße ist nur durch Sondergenehmigung der Kommission Leistungssport Rennsport möglich.
Für die MTB Gravity Disziplinbereiche (Enduro, Downhill sowie 4X), kann ein zusätzliches Trikot beantragt werden.
Die Kommission Leistungssport Rennsport behält sich vor, begründete Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zu prüfen und gegebenenfalls zu genehmigen.
Fußnote:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in Texten und Veröffentlichungen die männliche und/oder die weibliche Form (sog. generisches Maskulinum / Femininum). Grundsätzlich sind dabei immer alle Geschlechter gleichbehandelt gemeint. Diese verkürzte sprachliche Form hat ausschließlich redaktionelle Gründe und ist gänzlich wertfrei.
gez.: Günter Schabel, Vizepräsident Leistungssport; Patrick Moster, Leistungssportdirektor; Fabian Waldenmaier, Koordinator MTB; Ingo Sven Linke, Technische Kommission; Timo Kehm, Beauftragter MTB XCO
Kategorie: Mountainbike
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Bekanntmachung des Landesverbands Hamburg* Hamburg, 20. Dezember 2024 Vorankündigung der ordentlichen Mitgliederversammlung des Radsport-Verband Hamburg e.V.
Gemäß § 9 Ziffer 5 der Satzung des Radsport-Verband Hamburg e.V. wird hiermit die ordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Teilnahmeberechtigt sind nach § 9 Abs. 2 die nach Maßgabe der Ziffer 12 entsandten Delegierten, sowie Revisoren, Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten. Mitglieder der Vereine, die keine Delegierten sind, können an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht. Die Versammlung ist nicht öffentlich, das heißt; Personen, die keine Mitglieder des RVH sind, dürfen nur als Gäste teilnehmen, wenn ihnen die Teilnahme gestattet wird.
Datum: Sonntag, der 02.03.2025
Tagungsort: Betriebssportverband Hamburg, Wendenstr. 120, 20537 Hamburg
Beginn: 10:00 Uhr
Vorankündigung mit Tagesordnung (PDF)
gez.: Kathi Sigmund Präsidentin; Ilka Kunz, Geschäftsführung
Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 19. Dezember 2024 Bundeshauptversammlung 2025 - BHV 2025
Die Bundeshauptversammlung 2025 wird hiermit gemäß § 10, Ziff. 3 der BDR-Satzung einberufen.
Tag: Samstag, den 05. April 2025
Beginn: 10:00 Uhr
Ort: Maritim Hotel Würzburg, Pleichertorstraße 5, 97070 Würzburg
Die Standard-Tagesordnung ist beigefügt.
BHV 2025 - Tagesordnung (PDF)
Wir weisen schon heute darauf hin, dass bei der BHV auch Satzungsänderungen vorgesehen sind.
Die Paragraphen der vorgesehenen Anträge zu Satzungsänderungen werden mit der vorläufigen Tagesordnung, die satzungsgemäß bis spätestens zum 07. Februar 2025 veröffentlicht wird, bekannt gegeben.
Anträge zur BHV müssen, ebenfalls nach §10. Ziff. 6 und Ziff. 7 der BDR-Satzung spätestens bis zum 22. Februar 2025 bei der Bundesgeschäftsstelle vorliegen.
Senden Sie bitte die Anträge vorab per E-Mail an das Generalsekretariat unter folgender Adresse: martin.wolf@bdr-online.org
gez.: Rudolf Scharping, Präsident; Martin Wolf, Generalsekretär
Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern* Schwerin, 19. Dezember 2024 Einberufung der 27. Landesdelegiertenkonferenz des RSV MV e.V.
Hiermit berufe ich die 27. Landesdelegiertenkonferenz des RSV MV e.V. zum
02.03.2025 nach Güstrow ein.
Ort: Sportschule Güstrow ( Hörsaal ), Zum Niklotstadion 1, 18273 Güstrow
Beginn: 13.00 Uhr
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Ehrungen
3. Feststellen der Beschlussfähigkeit
4. Genehmigung des Protokoll der XXVI. LDK 2023
5. Entgegennahme Berichte Präsidium
5.1 Präsident
5.2 Vizepräsident Wirtschaft und Finanzen
5.3 Geschäftsstelle
5.4 FW Breitensport
5.5 FW Kunstradfahren
5.6 FW Radball
5.7 FW BMX Freestyle
6. Kassenprüfbericht und Entlastung des Präsidium
7. Vorstellen und Genehmigung des Haushaltsplan 2025
8. Aussprache zu den Berichten
9. Beratung und Beschlussfassung eingegangener Anträge
10. Satzungsänderungen
11. Wahl des Wahlleiters
12. Wahlen laut Satzung
12.1 Vizepräsident Wirtschaft und Finanzen
12.2 Vizepräsident Organisation
12.3 Landesgildemeister
13. Schlusswort
Gemäß § 12 Absatz 2 der Satzung sind Anträge an die Landesdelegiertenkonferenz und Vorschläge für die Besetzung der zur Wahl stehenden Ämter mit schriftlicher Begründung bis zum 31. Januar 2025 an die Geschäftsstelle des RSV MV einzureichen.
Vorschläge für Ehrungen durch den RSV MV sind bis zum 31.01.202 schriftlich mit kurzer Begründung an die Geschäftsstelle einzureichen.
gez.: Tom Rogall, Präsident
Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 19. Dezember 2024 Generalausschreibung Renngemeinschaften Straße 2025
Eine Renngemeinschaft (RG) Straße bedarf einer besonderen Genehmigung, die vom 01.03.2025 bis zum 31.12.2025 gültig ist. Die Genehmigung erfolgt für den Start an deutschen Rennen. Für ausländische Rennen obliegt die Zulassung dem jeweiligen ausländischen Verband bzw. zuständigen Kommissär.
Der Antrag zur Bildung der Renngemeinschaft muss spätestens zum 30. März 2025 bei der German Cycling-Geschäftsstelle gestellt werden. Für später eingehende Anmeldungen wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 50 € (inkl. 7 % MwSt.) erhoben.
Voraussetzungen
Alle für eine RG gemeldeten Mitglieder müssen im Besitz einer aktuellen Lizenz sein.
Erforderliche Angaben im Antrag
1. Name der Renngemeinschaft
2. Teamleiter:
- Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, UCI-ID
3. Sportliche Leiter:
- Name, Anschrift, Geburtsdatum, UCI-ID, Nationalität, Verein
- Hinweis: Sportliche Leiter müssen eine entsprechende Lizenz besitzen und dürfen nicht gleichzeitig als Fahrer agieren. Ein sportlicher Leiter kann auch Teamleiter sein.
4. Rechnungsadresse (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)
5. Bankverbindung: Kontoinhaber, IBAN, BIC
6. Vorgesehene Werbung
7. Layout der RG-Trikots und der Vereinstrikots (farbige Datei erforderlich)
8. Fahrer:
- Name, Anschrift, Geburtsdatum, UCI-ID, Nationalität, Verein
- Schriftliche Zustimmung des in der Lizenz angegebenen Vereins
9. Genehmigungsgebühr:
- Die Gebühr beträgt 280 € (inkl. 7 % MwSt.).
Nach Eingang der Anmeldeunterlagen erstellt German Cycling eine Rechnung und versendet diese an den Antragsteller. Der Überweisungsbeleg ist an info@bdr-online.org zu senden. Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle Unterlagen vorliegen und die Gebühr entrichtet wurde. Der Antrag und die Vereinsfreigaben sollten in einer gemeinsamen PDF-Datei versandt werden.
Das Anmeldeformular RG Straße 2025 steht wie folgt als Dokument zur Verfügung:
Anmeldeformular RG Straße 2025 (DOC)
Zusammensetzung der Renngemeinschaft
• Eine RG darf grundsätzlich nur Sportler einer Kategorie umfassen:
- Männer Elite/U23
- Frauen Elite/U23
- Masters (gilt nur für Rennen der Kategorie Masters)
- Nachwuchsbereich (U19 m/w): geschlechterübergreifende RGs sind möglich
Andere Zusammensetzungen werden auf Antrag von der Kommission Leistungssport-Rennsport geprüft.
• Eine RG besteht mindestens aus zwei Vereinen.
• Sportler der Kategorien Männer Elite/U23 und Frauen Elite/U23, die bei einer UCI-Sportgruppe gemeldet sind, dürfen keiner RG angehören (gemäß UCI-Reglement).
Zusätzliche Regeln und Fristen
1. Meldung von Sportlern:
- Mindestens 6 Aktive sind bei der Anmeldung zu melden.
- Aufstockungen bis maximal 14 Sportler sind möglich.
- Letzte Nachmeldung: 30.06.2025 (Nachmeldegebühr: 20 € inkl. 7 % MwSt.).
2. Abmeldung/Austausch von Fahrern:
- Bis zum 30.06.2025 möglich (Wechselgebühr).
- Abgemeldete oder ausgetauschte Fahrer können in der laufenden Saison nicht mehr in dieselbe RG aufgenommen werden.
3. SportlerInnen mit einer Lizenz über einen dt. Verein:
4. Deutsche und Ausländische SportlerInnen mit einer Lizenz über einen ausländischen Verband:
- Können auf Antrag zugelassen werden (Gebühr: 50 € inkl. 7 % MwSt. pro Sportler).
- Müssen entsprechenden Versicherungsnachweise für den Start an dt. Rennen und vorlegen.
5. Ein Sportler darf nur einer Straßen-RG angehören (eine Meldung für eine Bahn RG oder nat. MTB Team ist parallel möglich).
6. Vereinszugehörigkeit:
- Nachwuchsklassen U19 m/w: Ein Verein kann nur FahrerInnen an eine RG abgeben.
- Übrige Klassen: Ein Verein kann Sportler an mehrere RGs abstellen.
Weitere Bestimmungen
• Das RG-Trikot muss sich deutlich von den Vereinstrikots unterscheiden.
• Name und Trikot können nur in einer Altersklasse verwendet werden.
• Das Trikot der RG darf nur bei Straßenwettbewerben getragen werden.
• Wechselgebühr für Fahrer zwischen zwei RGs (Elite/Masters): 100 € inkl. 7 % MwSt.
Die Kommission Leistungssport-Rennsport entscheidet, ob ein Wechsel vorliegt.
Teilnahmebedingungen
Renngemeinschaften Straße dürfen nur an Wettbewerben gemäß WB-Straße starten.
gez.: Dr. Peter Pagels, Koordinator Straße; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport
Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Württemberg* Stuttgart, 17. Dezember 2024 Save the Date: Rennsport Jury Aus- und Fortbildung
Der Württembergische Radsportverband (WRSV) führt für Mitglieder des WRSV (in Absprache ist die Teilnahme von Mitgliedern aus anderen Landesverbänden möglich) am Samstag, den 15.02.2025 eine Neuausbildung für Rennsport-Kommissärinnen und -Kommissäre durch.
Am selben Tag werden auch Fortbildungen für die bereits tätigen Kommissärinnen und Kommissäre, sowie für die LV-Kommissärinnen und Kommissäre durchgeführt. Die detaillierte Ausschreibung folgt unmittelbar im Neuen Jahr. Bitte merken Sie sich schon jetzt den Termin vor.
gez.: Martin Kudec und Dieter Pfänder, Jury-Obleute der WRSV-Kommissionen Radrennsport und MTB
Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Rheinland-Pfalz* Kaiserslautern, 17. Dezember 2024 Erst-, Fort- und Weiterbildung von (LV-)Kommissäre (m/w/d) Rennsport Straße, Bahn, Cyclo-Cross, MTB - Keine Neuausbildung LV-Kommissäre
Der Radsportverband Rheinland-Pfalz führt am 22. Februar 2025 zum einen die Erstausbildung zum Kommissär (m/w/d), sowie die Fortbildung der (LV-)Kommissäre (m/w/d) (je 8 LE) für die Rennsportdisziplinen Straße, Bahn, Cyclo-Cross, MTB durch.
Die Lehrgänge sind für interessierte Teilnehmer (m/w/d) bundesoffen und werden nach der BDR-Ausbildungsrichtlinie für Kommissäre (m/w/d) ausgeführt.
Termin:
Samstag, 22. Februar 2025
Beginn: 10:00 bis 16:00 Uhr
Lehrgangsort: Sportschule des Heinrich-Heine-Gymnasium, Kaiserslautern
Teilnahmevoraussetzung zur Erstausbildung Kommissär (m/w/d):
- Mindestalter 18 Jahre (jüngere Teilnehmer (m/w/d) können auf schriftlichen Antrag teilnehmen)
- BDR-Mitgliedschaft in einem Verein
- Interesse und Bereitschaft zur Mitarbeit im Kommissärskollegium
Teilnahmevoraussetzung zur Fort- und Weiterbildung (LV-)Kommissär (m/w/d):
- Für bereits tätige (LV-)Kommissäre (m/w/d)
Für die Erstausbildung werden Aufgaben und Funktionen des Kommissärs-Kollegiums, allgemeine Arbeitsmethoden und Grundkenntnisse in den Regelwerken behandelt.
Die Fortbildung werden die bereits vorhandenen Kenntnisse vertieft, Neuerungen erläutert und über zurückliegende Rennen gesprochen (Verbesserungen, Rennvorfälle usw.).
Mitzubringen sind die gültigen BDR Sportordnung und Wettkampfbestimmungen sowie Schreibutensilien.
Sinnvoll ist auch sich im Vorfeld mit der Sportordnung und den Wettkampfbestimmungen Straße, Bahn, Cyclo-Cross und MTB zu befassen.
Organisatorische Hinweise:
Für Mitglieder im Radsportverband RLP ist die Teilnahme am Lehrgang kostenlos. Für Teilnehmer (m/w/d) anderer Verbände fallen Unkosten in Höhe von 25,00 Euro an, die nach Anmeldung an den LV RLP zu überweisen sind. In den Kosten ist das Mittagessen, sowie Getränke während des Lehrgangs enthalten.
Zur Koordination bitten wir um eine verbindliche Anmeldung bis 08. Februar 2025 mit Angabe von
- Name, Vorname
- Mailadresse
- Verein (ggf. Landesverband)
an Radsport-BG@OUTLOOK.de
Eingegangene Anmeldungen werden schnellstmöglich bestätigt.
gez.: Beatrix Germann, Obfrau Rennsport Kampfrichter; Falk Putzke- Schmidt, Geschäftsführer Radsportverband RLP
Kategorie: Rennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Rheinland-Pfalz* Carlsberg, 17. Dezember 2024 Verbandstag des LV RLP
Der nächste Verbandstag des LV RLP findet am 15. März 2025 in Gau-Algesheim statt.
Anträge zur Tagesordnung sind bis zum 15. Februar 2025 (Tag des Eingangs) an die Geschäftsstelle des LV zu richten.
Kontakt: Böhlweg 44, 67316 Carlsberg
E-Mail: t.kolschefsky@radsport-rlp.de
gez.: Tim Kolschefsky, Geschäftsstelle LV RLP
Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 17. Dezember 2024 Beantragung von Auslandsstartgenehmigungen (nat / int)
Gemäß UCI Reglement 1.2.052 muss bei einem Start im Ausland eine schriftliche Genehmigung des Verbandes beantragt werden, die nach Aufforderung des Kommissärs vorgelegt werden muss.
Bei Nichtvorlage kann der zuständige Kommissär den Start verweigern.
Diese Regelung betrifft sowohl Einzelfahrer, als auch regionale- und Vereinsmannschaften die an Straßen-, oder Bahn Wettbewerben teilnehmen wollen.
Für die Teilnahme an Cyclo Cross-, Mountainbike-, BMX Race-, und BMX Freestyle- und Trial Wettbewerben im Ausland muss KEINE Auslandsstartgenehmigung beantragt und vorgelegt werden.
Für nationale Rennen im Ausland muss die Genehmigung beim Landesverband beantragt werden, über den der/die Sportler lizenziert sind.
Über den BDR angemeldete Renngemeinschaften Bahn-, Straße- und Bundesligamannschaften bekommen in Form der Teambestätigung eine generelle Auslandsstartgenehmigung für die Saison ausgestellt.
Für internationale Rennen im Ausland (Rennen des UCI Kalenders) muss die Auslandsstartgenehmigung über die Geschäftsstelle des German Cycling beantragt werden (ausgefülltes Formular an: info@bdr-online.org senden).
Für die Beantragung einer Auslandsstartgenehmigung für Mix Mannschaften wird eine Gebühr von 150 € erhoben (gemäß BDR Gebührenkatalog). Für Mannschaften, die beim BDR angemeldet sind wird keine Gebühr erhoben, wenn mind. die Hälfte der Fahrer mit der Mannschaftsmeldung angemeldet wurden.
Formular für Auslandstartgenehmigung 2025 (DOC)
gez.: Falk Putzke-Schmidt, Referent Leistungssport
Kategorie: Rennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Sachsen-Anhalt* Magdeburg, 12. Dezember 2024 Stellenausschreibung - Projektleitung „e-Cyling-Schultour Sachsen-Anhalt
Der Landesverband Radsport Sachsen-Anhalt (LVR) bietet 2025 eine freiberufliche Mitarbeit (w/m/d) für das Landesprojekt „e-Cycling Schultour – Wir suchen die schnellste Schulklassen Sachsen-Anhalts / Stadtjugendspiele Magdeburg
Zur Stellenausschreibung (PDF)
Bewerbungen bis zum 20. Dezember 2024 an:
Landesverband Radsport Sachsen-Anhalt e.V.
Friedrich-Ebert-Straße 68
39114 Magdeburg
E-Mail: info@radsport-sah.de
Eindrücke zum Pilot-Projekt (LINK)
gez.: Stefan Thomé, Geschäftsführer
Kategorie: Verwaltung
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.
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