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Kategorie: Verband:
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Duisburg, 26. August 2020
Anmeldung für den NRW Landesverbandskalender Straße - Bahn - MTB - BMX 2021

Vereine und Organisatoren, die ein Rennen innerhalb des Landesverbandskalenders NRW für 2021 durchführen wollen, müssen die Veranstaltung bis zum 10.10.2020 beim Radsportverband angemeldet haben.

Analog zur Terminanmeldung für Rennen des BDR-Kalenders, wird der Radsportverband NRW, wie bereits in den Vorjahren, nur Online-Terminanmeldungen über rad-net.de entgegen nehmen. Organisatoren, die noch keine Zugangsdaten haben, können den Zugang bei www.rad-net.de über ein entsprechendes Formular (Menüpunkt: „Downloads“ – „Formulare“ – „BDR-Formular und Anleitung für Terminanmeldungen und Wettkampfausschreibungen“) anfordern. Bestehende Zugänge aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.

Organisatoren, die eine Terminanmeldung per Mail beim LV einreichen, werden mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 € belegt.

Die Durchführung einer Veranstaltung bedarf einer Genehmigung gemäß Ziffer 4.2 der BDR-Sportordnung. Diese wird mit Aufnahme in den offiziellen Terminkalender (Veröffentlichung) erteilt. Mit der Eintragung eines Rennens in den offiziellen LV-Kalender wird eine Genehmigungsgebühr gem. Gebührenkatalog fällig. Entsprechende Rechnungen werden durch den Bund Deutscher Radfahrer (bei Rennen des BDR-Kalenders) bzw. den Landesverband NRW versendet. Eine Vorabüberweisung ist nicht notwendig.

Bei Rückfragen zum Anmeldeprozedere stehen das Team von rad-net (team@rad-net.de) oder die Koordinatoren der Bezirke zur Verfügung.

Hinweis: Grundsätzlich gilt, dass die Termine zunächst nur unter Vorbehalt der Prüfung durch die LV-Fachwartetagung beim BDR (Termine des BDR-Kalender) bzw. der LV-Tagung (Termine des LV-Kalenders) genehmigt sind.


gez.:
Hermann Schiffer, Vizepräsident Sportbetrieb Olympische Sportarten

Kategorie: Rennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Bayern*
München, 25. August 2020
Einladung zum 49. Ordentlichen Verbandstag

Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Covid-19 Pandemie wird der 49. Ordentlichen Verbandstag des Bayerischen Radsportverbandes e.V. am 08. November 2020, 9:30 Uhr online stattfinden. Die Zugangsmodalitäten erhalten alle Ausschussmitglieder und Delegierten wenige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail. Um abstimmen zu können sind pro Person ein Computer, oder ein mobiles Endgerät Voraussetzung.

Die Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgt spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung auf der BRV Homepage (www.brv-ev.de).

Anträge zum Verbandstag müssen schriftlich spätestens am 08.10.2020 bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Radsportverbandes eingegangen sein (buero@brv-ev.de).

gez.:
Peter Berninger, Präsident

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 25. August 2020
Zeitplan zur Deutschen Meisterschaft 2020 BMX Race

Hiermit wird der Zeitplan zur Deutschen Meisterschaft BMX-Race veröffentlicht

Zeitplan zur DM (PDF)

Zur Amtlichen Bekanntmachung / Ausschreibung vom 24.07.2020

Übersicht der BMX Meisterschaften

gez.:
Matthias Gelhaus, Koordinator BMX; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: BMX
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Duisburg, 25. August 2020
Hinweise zum Start in den Niederlanden und Belgien

Zwischenzeitlich werden wieder Rennsportveranstaltungen im In- und Ausland durchgeführt. Da uns als Radsportverband NRW Ihre Gesundheit und Sicherheit wichtig sind, bitten wir Sie um Beachtung der folgenden Hinweise:

Niederlande
Hier wurden in den vergangenen Wochen einige sogenannte „Trainingsrennen“ durchgeführt, die vom niederländischen Verband KNWU nicht genehmigt wurden. Somit ist eine Teilnahme gemäß dem Regelwerk des BDR nicht gestattet (Sportordnung Artikel 4.4.1). Sollten Sie dennoch an den Start gehen, kann weder ein Versicherungsschutz durch den Veranstalter noch ein regelgerechter Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden. Ebenso ist in der augenblicklichen Situation nicht sichergestellt, dass ein entsprechendes Hygiene- und Gesundheitskonzept (gemäß Grundlage der zuständigen Behörden und der UCI) vorliegt und eingehalten wird. Vermeiden Sie es als verantwortungsvoller und mündiger Athlet, sich selbst und anderen zu schaden. Unterstützen Sie die Vereine in NRW und in den angrenzenden Bundesländern, die mit sehr viel Aufwand ihre Veranstaltungen organisieren und umsetzen. Dort sind Sie herzlich willkommen und die Sportfreunde freuen sich auf Ihre Teilnahme!

Belgien
Zwischenzeitlich sind die Regionen Antwerpen und Brüssel zu Risikogebieten erklärt worden. Bitte informieren Sie sich vorab, welche gesetzlichen Vorgaben in Belgien und Deutschland erfüllt werden müssen. Grundsätzlich muss für Belgien ein zusätzliches Formular des BDR vorgelegt werden, dass Sie als Sportler aus einer risikofreien Region stammen. Dieses Formular wird von den belgischen Autoritäten verlangt und kann kostenpflichtig beim BDR beantragt werden. Zusätzlich benötigen Sie eine Auslandsstartgenehmigung.

Zusammengefasst bedeutet das:

* Gefährden Sie nicht Ihre Gesundheit und die Gesundheit der anderen!
* Informieren Sie sich rechtzeitig, ob die Veranstaltung durch den nationalen Verband genehmigt ist (Niederlande unter https://www.knwu.nl/wegwielrennen/wedstrijdkalender - Belgien unter http://www.belgiancycling.be/files/Documenten/Disciplines/Weg/Kalender/KALENDER_2020_200823.pdf)!
* Informieren Sie sich rechtzeitig über lokale Besonderheiten und die Vollständigkeit der notwendigen Unterlagen (Auslandsstartgenehmigung, Kalenderkarte Belgien, BDR-Bestätigung Belgien)!
* Vermeiden Sie persönliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung des für alle Sportler gültigen Regelwerkes! Fairness besteht nur, wenn sich alle an die gleichen Spielregeln halten!
* Seien Sie fair zu unseren lokalen Veranstaltern!

Für Rückfragen steht Ihnen gerne Hermann Schiffer zur Verfügung.

gez.:
Thomas Peveling, Präsident; Hermann Schiffer, Vizepräsident olympische Sportarten; Dr. Jens Hinder, Vizepräsident Nachwuchs-/Spitzensport

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern*
Schwerin, 24. August 2020
LV-Meisterschaften Bahn am 29. und 30.08. - LV MEV

Aus organisatorischen Gründen müssen die Zeiten für den Beginn der Landesmeisterschaften am 29. und 30.08. jeweils um 1 Stunde auf 09:00 Uhr vorgezogen werden.

Bitte unbedingt die Infos auf www.radsport-mv.de beachten.

Infos hier

gez.:
Andre Quaisser, amtierender Landestrainer

Kategorie: Bahnrennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Duisburg, 20. August 2020
Absage NRW-Meisterschaften

Nachstehende NRW-Meisterschaften wurden aufgrund der Corona Bestimmungen und aus organisatorischen Gründen abgesagt:

*NRW-Meisterschaft im Bergzeitfahren 2020 in Siedlinghausen am 12.09., LV NRW
*LV-Meisterschaft NRW Bahn in Bielefeld am 19.09., LV NRW


Die Bahn-Meisterschaft soll voraussichtlich im November 2020 in Büttgen stattfinden. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Die Veranstalter in Siedlinghausen und Bielefeld wollen ihre Rennen in 2021 wieder stattfinden lassen.

gez.:
Hermann Schiffer, Vizepräsident Sportbetrieb Olympische Sportarten

Kategorie: Rennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen*
Hannover, 18. August 2020
Ausbildung Kommissär Rennsport - Straße, Bahn, Cross, MTB - und Ausbildung LV-Kommissär - Straße, Bahn, Cross, MTB

Der Radsportverband Niedersachsen e. V. bietet im Jahr 2020 folgende Ausbildungslehrgänge an:

Lehrgang Neuausbildung Kommissär Rennsport - Straße, Bahn, Cross, MTB - umfasst 8 Lehreinheiten
Tag: Samstag, 24. Oktober 2020
Zeit: 10:00 Uhr - ca. 17.45 Uhr

Lehrgang Weiterbildung zum LV-Kommissär (VKK) - Straße, Bahn, Cross, MTB - umfasst 16 Lehreinheiten
Tag: Samstag & Sonntag, 24./25. Oktober 2020
Zeit: 09:30 Uhr - ca. 15.00 Uhr (inkl. 60 Minuten schriftlicher Prüfung)

Beide Lehrgänge werden nach der BDR-Ausbildungsrichtlinie für Kommissäre durchgeführt.

Die Lehrgänge finden in der Akademie des Sports, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover, statt.

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre (jüngere Teilnehmer können auf Antrag teilnehmen), BDR-Mitgliedschaft, Interesse und Bereitschaft zur Mitarbeit im Kommissärskollegium. Für die Weiterbildung zum LV-Kommissär (VKK) muss eine zweijährige Tätigkeit als Kommissär nachgewiesen werden.

Es ist für die Kommissärsausbildung sinnvoll und für die Weiterbildung zum LV-Kommissär erforderlich, sich vorab mit den Bestimmungen der Sportordnung und den Wettkampfbestimmungen Straße, Bahn, MTB und Cross zu befassen.

Organisatorische Hinweise:
Die Lehrgangsplätze werden vorrangig an Teilnehmer aus Mitgliedsvereinen des Radsportverbandes Niedersachsen e. V. vergeben. Sollten mehr als 10 Anmeldungen eingehen, erfolgt die Platzvergabe nach Anmeldedatum, zwischen den RSVN-fremden Anmeldungen entscheidet das Los.
Mitzubringen sind Schreibutensilien, Sportordnung und Wettkampfbestimmungen Straße, Bahn, Cross, MTB (auch digital ausreichend).

Die Eigenbeteiligung enthält neben der Lehrgangsgebühr ebenfalls die Verpflegung und beträgt für:

Teilnehmer niedersächsischer Mitgliedsvereine
Kommissärslehrgang: kostenfrei
LV-Kommissärslehrgang: 60,00€/Person (inkl. Verpflegung sowie ggf. eine Übernachtung im DZ (EZ-Zuschlag 13,00 €)

Teilnehmer aus anderen Landesverbänden
Kommissärslehrgang: 25,00 €/Person
LV-Kommissärslehrgang: 120,00 €/Person (inkl. Verpflegung sowie ggf. eine Übernachtung im DZ (EZ-Zuschlag 13,00 €)

Für die Absolventen an der BDR-Kommissärsausbildung im November 2020 in Frankfurt bieten wir ab Freitag, 23. Oktober 2020, 17:00 Uhr, einen Vorbereitungsworkshop an!

Interessierte Teilnehmer(innen) melden sich bitte bis spätestens 30.09.2020 über die Geschäftsstelle des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. an (geschaeftsstelle@radsportverband.de); bitte mit Angabe Übernachtungswunsch.

Die Lehrgänge sind auch für interessierte Teilnehmer(innen) anderer Landesverbände offen.

gez.:
Doris Dietrich, Geschäftsstelle Radsportverband Niedersachsen e. V.

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Sachsen-Anhalt*
Magdeburg, 17. August 2020
Ausschreibung - Stelle im Bundesfreiwilligendienst (BFD) beziehungsweise im Jugendfreiwilligendiensten (FSJ)

Der Landesverband Radsport Sachsen-Anhalt hat für 2020/21 kurzfristig noch eine Stelle im Bundesfreiwilligendienst (BFD) beziehungsweise im Jugendfreiwilligendiensten (FSJ) zu vergeben.

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an interessierte Menschen jeden Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder eben auch im Bereich des Sports!

Neugierig und Lust auf eine spannende, abwechslungsreiche und unterhaltsame Einsatzstelle in einem kleinen, familiären Arbeitsumfeld?! Dann bewirb dich jetzt!

Einsatzstelle: Landesverband Radsport Sachsen-Anhalt (Geschäftsstelle / Landesleistungsstützpunkt)
Frühester Dienstbeginn: 01.09.2020
Spätester Dienstbeginn: 30.09.2020
Einsatzbereich: Sport; Verwaltung; Kinder- und Jugendarbeit

Tätigkeitsbeschreibung/Aufgabenfeld:
– Unterstützung der Geschäftsstelle in Magdeburg (u.a. Verwaltungs-, Organisations- und Medienarbeiten)
– Unterstützung des ehrenamtlichen LV-Präsidiums und der Fachbereiche Radrennsport, Mountainbike, BMX-Freestyle, Hallenradsport und Breitensport/MTBO
– Planung und Durchführung von Landeswettkämpfen
– Für aktive Radsportler: Unterstützung des Landeskadertrainings in der jeweiligen Disziplin
– Planung und Durchführung eines eigenen Radsport-Projektes

Ansprechpartner: LV-Geschäftsführer Stefan Thomé
E-Mail: info(at)radsport-sah.de
Telefonnummer: 0391 / 50 95 92 42
Mobil/WhatsApp/Telegram/Signal: 0176 - 43 87 51 87
Homepage: www.radsport-sah.de
Facebook: radsportsachsenanhalt
Instragram: lvradsport_sah

Weitere Infos zum BFD/FSJ unter: bundesfreiwilligendienst.de

gez.:
Stefan Thomé, Geschäftsführer

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Duisburg, 14. August 2020
Auslandstartgenehmigung - Teilnahme an Rennen im Ausland / Hobbyrennen

Aus gegebenem Anlass dürfen wir nochmals auf die Regelung zur Teilnahme an Radsportveranstaltungen im Ausland hinweisen. Mit einer BDR-Lizenz ist der Start bei allen Radsportveranstaltungen im In- und Ausland möglich, wenn:

-> der ausrichtende Verein einem Mitgliedsverband der UCI angehört,

-> eine Auslandsstartgenehmigung vorliegt,

-> die angegebene Renngemeinschaft beim BDR gemeldet und von dort genehmigt wurde.

Die Auslandsstartgenehmigung kann in der Geschäftsstelle des RSV NRW für Rennen des nationalen Kalenders des Gastlandes, bei Rennen des UCI-Kalenders bei der Bundesgeschäftsstelle des BDR unter Angabe des Datums und der Veranstaltung beantragt werden.

Lizenzierte Fahrer dürfen nur bei Rennen starten, die offiziell beim jeweiligen Verband angemeldet wurden und im entsprechenden Kalender veröffentlicht sind. Ebenso ist ein Start für Lizenznehmer bei Hobbyrennen ausgeschlossen. Bei Nichtbeachtung dieser Hinweise ist mit einer Bestrafung gem. BDR-Sportordnung (SPO 4.4.1 (1)) zu rechnen.

gez.:
Hermann Schiffer, Vizepräsident Sportbetrieb Olympische Sportarten

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 14. August 2020
Absage - Steherrennen / Radrennbahn Andreasried in Erfurt am 04.09. und 11.09., LV THÜ

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Krise müssen beide Steherrennen / Radrennbahn Andreasried in Erfurt am 04.09. und 11.09., LV THÜ leider abgesagt werden.

gez.:
Dr. Peter Pagels, Fabian Waldenmaier, Klaus Tast, Koordinator Straße, MTB, Bahn Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Rennsport
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.




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