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Bekanntmachung des Landesverbands Württemberg*
Stuttgart, 18. Oktober 2023
Einberufung des 72. ordentlichen Bezirkstages des Radsportbezirkes Schwarzwald-Zollern e.V. im WRSV e.V.

Termin: Samstag, 18. November 2023
Beginn: 15.30 Uhr
Ort: Vereinshaus Harmonie, Bürgersaal, Bachstraße 29, 72351 Geislingen

Ausrichter: Radsportverein Geislingen e. V.

Tagesordnung:
1. Eröffnung und Feststellung der stimmberechtigten Delegierten, Totenehrung, Grußworte
2. Berichte
Jahresbericht 2023 des Bezirksvorstandes
Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfenden
Jahresberichte der einzelnen Fachwarte und Fachwartinnen
Diskussion über die Jahresberichte 2023
3. Entlastungen
Bestellung einer Wahlleitung und der Wahl-Helfenden
4. Neuwahlen (rollierendes Wahlsystem) - Zu wählen auf die nächsten zwei Jahre (2024-2025) sind:
1. Vorsitzender/ 1. Vorsitzende
Protokollführer/ Protokollführerin
Frauenreferentin
Fachwart/ Fachwartin für Kunstradfahren
Kampfrichter-Obmann/ Kampfrichter-Obfrau Rennsport
Fachwart/ Fachwartin für Breitensport
Fachwart/ Fachwartin für MTB
2 Kassenprüfende (jedes Jahr Neuwahl)
Bestätigung Fahrersprechers/ Fahrersprecherin aufgrund des Vorschlages der Aktiven
5. Beschlussfassung über eingegangene Anträge und Satzungsänderungen
6. Ehrungen: Jugendförderpreis, Müller-Reisen-Cup und Interstuhl-Cup
7. Terminkoordination / Sportprogramm 2024
Meisterschaften 2024 auf Kreis- und Bezirksebene/ Bezirksfest
8. Beschlussfassung über Termin und Ort des Bezirkstages 2024
9. Abschlussgespräch mit Schlusswort

Zwischen den Tagesordnungspunkten erfolgt eine sportliche Einlage mit dem Auftritt der Einradfahrergruppe des RV Edelweiss Wellendingen e.V.

Anträge sind schriftlich bis spätestens zwei Wochen vor dem Bezirkstag an den Bezirksvorsitzenden Ulrich Bock, Wolfsgrubenstr.22, 72461 Albstadt zu richten.

gez.:
Ulrike Höflich, Württembergischer Radsportverband e. V.

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.