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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 24. Oktober 2023
Lizenz-Antragstellung für das Lizenzjahr 2024

Gemäß amtlicher Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer vom 17. Oktober 2022 wird die Lizenz-Antragsstellung erweitert. Antragssteller, von denen aus dem Lizenzjahr 2023 eine gültige Unterschrift vorliegt, können ihren Lizenz-Wiederholungsantrag nur noch über das Lizenzportal digital einreichen. D.h. der Antragssteller muss sich, wie bisher auch, mit seinem persönlichen Zugang im Lizenzportal anmelden. Nach Prüfung und ggfs. Aktualisierung seiner Lizenzdaten, sowie Anerkennung der Verpflichtungserklärung und Schiedsvereinbarung, kann der Lizenzantrag nun per Mausklick an den Verein zur Prüfung eingereicht werden.

Hinweis: Da der „Mausklick“ die Unterschrift ersetzt, kann diese Aufgabe nur vom Antragssteller und nicht vom Vereins-Lizenzverwalter übernommen werden!

Antragssteller, von denen keine für dieses Verfahren gültige Unterschrift vorliegt, müssen ihren Antrag wie in den Vorjahren in Papierform einreichen.

Dazu gehören:
• Erstanträge,
• Wiederholungsanträge von Antragsstellern, die in 2023 keine Lizenz gelöst haben,
• Wiederholungsanträge von Volljährigen, von denen nur eine Unterschrift als Minderjährige vorliegt (Antragsstellung vor dem 18. Geburtstag).

Lizenz-Wiederholungsanträge: Für alle Lizenznehmer aus 2022 und 2023 wird ab dem 3. November der Lizenzantrag als Wiederholungsantrag 2024 in der Lizenzverwaltung (lizenzen.rad-net.de) hinterlegt. Hierbei können nur die Wiederholungsanträge digital eingereicht werden, von denen aus 2023 die gültige Unterschrift vorliegt (s.o.).

Alle Änderungen, auch ein Landesverbands- oder Vereinswechsel, MÜSSEN im WIEDERHOLUNGS-Antrag für 2024 vorgenommen werden (KEINEN Neuantrag stellen). Anders als in den Vorjahren kann nur der Antragssteller seinen Lizenzantrag stellen (s.o.). Zugänge aus den Vorjahren behalten dafür ihre Gültigkeit.

Lizenz-Erstanträge 2024 (Lizenznehmer, die noch nie oder vor 2015 eine BDR-Lizenz gelöst haben) werden wie in den Vorjahren zeitverzögert (ca. Mitte November) eingestellt. Für jede Erst-Lizenz-Beantragung sind aus rechtlichen Gründen, wie in den Vorjahren auch, die Originalunterschriften auf beiden Seiten des Lizenzantrages (Lizenzantrag und Schiedsvereinbarung) notwendig.

Das bedeutet, dass der online ausgefüllte Lizenzantrag als PDF-Datei ausgedruckt und mit allen notwendigen Unterschriften im Original über den Verein beim jeweiligen Landesverband eingereicht werden muss (kein Scan oder Fax)!

Eilzustellung: Lizenzanträge mit Eilzustellung werden vom Antragsteller über den Verein direkt an die BDR-Lizenzstelle (rad-net GmbH in Hagen) eingereicht. Bei Erstanträgen mit Originalunterschriften in Papierform und bei Neu- / Wiederholungsanträgen mit vorliegenden gültigen Unterschriften digital. Die Freigabe vom zuständigen Landesverband erfolgt in diesen Fällen über die Online-Anwendung, so dass die Lizenz nach Freigabe des LV gedruckt und als Direktzustellung an den Lizenznehmer geschickt wird (s. FAQ-Lieferweise).

Sport-Lizenznehmer (außer Funktions-Lizenznehmer) sowie Schrittmacher, die im Lizenzjahr 60 Jahre alt werden, müssen jährlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einreichen. Hierfür steht dem Antragsteller bei der Beantragung von Wiederholungsanträgen ein pdf-Formular zum Download zur Verfügung. Dieser Vordruck muss vom Arzt ausgefüllt/abgestempelt werden und wird direkt an die BDR-Lizenzstelle (rad-net GmbH, Hagen) eingereicht (Fax, E-Mail).

Ansprechpartner: Bei sportfachlichen Fragen (Abkehrschein, Verein-/LV-Wechsel, Gebühren etc.) ist der Verein und der zuständige Landesverband Ansprechpartner. Bei technischen Fragen (Login, Registrierung, technische Probleme bei Antragsstellung) steht das Team von rad-net zur Verfügung!

Vertrags- / Profi-Sport: Lizenzanträge für Vertrags- / Profisport werden von der BDR-Geschäftsstelle verschickt. Wechselt ein Sportler aus dem Profibereich in den Amateurbereich oder umgedreht, veranlasst der Antragsteller diese Änderung über das Team rad-net (team@rad-net.de).
(setzt sich der Antragsteller bitte mit dem Team von rad-net (team@rad-net.de) in Verbindung.)

Sollten Sie Fragen haben, nutzen Sie bitte die FAQs, die stetig erweitert werden! Sollten Fragen offen bleiben, stehen die üblichen Anlaufstellen (Vereine, Landesverbände, BDR, Team rad-net), zur Verfügung.

FAQ / Regelwerk Lizenzantragstellung

Zugangsantrag Funktion „Lizenzverwalter“ im Vereins

Zur Amtlichen Bekanntmachung vom 17.10.2022

gez.:
Martin Wolf, Generalsekretär; Ulrich Müller, rad-net.de

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.