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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 12. Oktober 2023
Ausbildungslehrgang für Sportliche Leiter 2023/2024

Der Bund Deutscher Radfahrer e.V. führt einen Ausbildungslehrgang Straße, Bahn, MTB und Cross durch, der zum Erwerb einer Sportlichen Leiter Lizenz berechtigen. Der Lehrgang richtet sich an alle Personen, die noch KEINE sportliche Leiter Lizenz in der Vergangenheit erworben haben (Neuausbildung).

Teilnehmervoraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem dem BDR angeschlossenen Verein oder Profi-Sportgruppe sowie ein Mindestalter von 18 Jahren zum Zeitpunkt des Lehrgangs.

Die Meldung für den Lehrgang kann bis eine Woche vorher per Mail an die Bundesgeschäftsstelle unter susanne.klenner@bdr-online.org gesendet werden.

Die Meldung muss folgende Informationen enthalten:
- Name
- Vorname
- Verein/Profi-Sportgruppe
- Landesverband
- E-Mail
- Geburtsdatum
Die Lehrgänge werden online durchgeführt.
Zur Teilnahme benötigen Sie ein Wiedergabegerät (Computer/Laptop/Mac/Tablet/Smartphone) mit stabiler Internetverbindung und einem Browser (idealerweise Google Chrome). Eine Anleitung wird im Vorfeld des Lehrgangs an alle Teilnehmer/innen per E-Mail zugeschickt.

Termine:
01.03.2024 ab 16:30 Uhr
02.03.2024 ab 09:00 Uhr

Anmeldung bis 23.02.2024

Die Teilnahmegebühr in Höhe von € 30,00 ist mit der Anmeldung zu überweisen. Dazu muss folgende Bankverbindung des Bund Deutscher Radfahrer genutzt werden:
Bund Deutscher Radfahrer e.V.
Commerzbank AG
IBAN: DE24 5008 0000 0510 0677 00
Verwendungszweck: SpOLei Ausbildung 2023/2024, Name, Vorname

Die Zusendung der Zertifikate zur Beantragung der Lizenz erfolgt über die bei der Anmeldung genannte E-Mail-Adresse.

Beantragung der sportlichen Leiter Lizenz 2024:
Die Lizenz zum sportlichen Leiter 2024 kann nur beantragt/ausgestellt werden, wenn mit dem Antrag der Nachweis (Zertifikat) über die erfolgreiche Teilnahme am sportlichen Leiter Lehrgang angehangen wird.

gez.:
Technische Kommission

Kategorie: Rennsport


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.