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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 22. Februar 2024
Anmeldeverfahren MTB XCM - Weltcup 2024

Für die XCM-Weltcuprennen im Jahr 2024 sind alle Athleten*innen startberechtigt, die für das Jahr 2024 über eine gültige Lizenz verfügen.
Für die ausgeschriebenen Klassen werden keine UCI Punkte benötigt.
Der Start erfolgt im jeweiligen Vereins- oder UCI MTB Teamtrikot, ein Nationaltrikot ist nicht nötig.

Wir bitten die Fahrer/innen, die bei dem jeweiligen Weltcup starten wollen, ihre Meldung auf dem offiziellen Formular bis zu dem jeweiligen Meldeschluss (siehe unten) an: Frank.Schmidt@bdr-online.org zu senden. Es werden nur Meldungen auf den dazu vorgesehenen Formularen akzeptiert. Jedes Weltcuprennen ist separat auf einem Formular zu melden.

Für Meldungen, die nach dem unten angegebenen Meldeschluss eingehen, wird eine Nachmeldegebühr von 50€ erhoben (plus eventuelle UCI Nachmeldegebühr), die vor dem Weltcup überwiesen werden muss.
Achtung: Ohne Angabe der Hotel- Unterkunftsadresse inkl. Telefonnummer ist eine Meldung nicht möglich!

Anmeldeformular MTB WC XCM 2024 (docx)

Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie ebenfalls auf der UCI-Website unter der Rubrik „2024 UCI MTB-Worldcup“.

Meldefristen:
Weltcuport // Datum // Meldeschluss Fahrer (mit weniger/ mit ausreichend UCI Punkten)
1. Nove Mesto (CZE) // 24.05. – 26.05.2024 // 23.04.
2. Haute-Savoie (FRA) // 29.06.2024 // 04.06.
3. Lake Placid (USA) // 27.09. – 29.09.2024 // 30.08.2024

Wir empfehlen allen Athleten den Abschluss einer AUSLANDSKRANKEN- VERSICHERUNG, wenn diese nicht schon besteht!

Die Absagen (bis Donnerstag vor dem jeweiligen Weltcup) müssen schriftlich an Frank.Schmidt@bdr-online.org. erfolgen. Alle späteren Absagen müssen direkt an den Veranstalter gesendet werden.

gez.:
Peter Schaupp, Bundestrainer Mountainbike; Frank Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Mountainbike


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.