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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 07. November 2018
Anmeldung für den internationalen UCI-Kalender Cross 2019/2020

Crossrennsport-Veranstaltungen, die in den internationalen UCI-Kalender Cross 2019/2020 aufgenommen werden sollen, müssen über ein spezielles UCI-Anmeldeformular über den BDR beantragt werden. Den Veranstaltern, die in der Cross-Saison 2019/2020 eine internationale Cross-Veranstaltung durchgeführt haben, wird dieses Anmeldeformular direkt von der UCI per E-Mail zugestellt. Falls dies nicht der Fall sein sollte, benutzen Sie bitte das Anmeldeformular für neue Veranstaltungen

Formular Terminanmeldung int. Kalender Cross (pdf-Datei) ...

Die Veranstalter für internationale Crossrennen können das Anmeldeformular auf ww.rad-net.de unter dem Menüpunkt Regularien/Formulare bzw. unter folgendem Link abrufen.

Um den fristgerechten Eingang bei der UCI zu gewährleisten, ist der Anmeldeschluss beim BDR für die internationalen Crossrennen am Freitag den 30.11.2018.
Der BDR e.V. bittet die Veranstalter die vollständig ausgefüllten Formulare per Email an die BDR-Geschäftsstelle (marei.lops@bdr-online.org) zu senden. Nicht vollständig ausgefüllte oder nicht per Email zugestellte elektronische Formulare können von der UCI nicht akzeptiert werden

Bitte beachten Sie die Vorgaben zum Financial Obligation:

Financial Obligations int. Cross 2019/2020 (pdf-Datei) ...

Wichtige Hinweise:
Diese Anmeldung bei der UCI über den BDR ist unabhängig von der Kalenderanmeldung auf rad-net über das Anmeldeportal auf www.rad-net.de!
Diese Anmeldung muss vom Veranstalter direkt nach Terminbestätigung durch die UCI eigenständig ohne weitere Aufforderung vorgenommen werden.
(Die Bearbeitungsgebühr für die nicht fristgerechte Eintragung in den nationalen Kalender von internationalen Rennen durch den Veranstalter beträgt 50 €.)

Die zuständigen Landesverbände sind über diese Terminanmeldungen zu informieren

gez.:
Jill Marei Lops, Referat Leistungssport

Kategorie: Cyclo-Cross


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.