1 Einträge gefunden ...Seite 1 von 1
Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 21. November 2018
Beantragung von Auslandsstartgenehmigungen

Gemäß UCI Reglement 1.2.052 muss bei einem Start im Ausland eine schriftliche Genehmigung des Verbandes beantragt werden, die nach Aufforderung des Kommissärs vorgelegt werden muss. Bei Nichtvorlage kann der zuständige Kommissär den Start verweigern.

Diese Regelung betrifft sowohl Einzelfahrer, als auch regionale- und Vereinsmannschaften (ausgenommen sind bei der UCI angemeldete Mannschaften), die an Straßen-, MTB-, BMX- Wettbewerben teilnehmen wollen.

Für die Teilnahme an Crossrennen im Ausland muss KEINE Auslandsstartgenehmigung beantragt und vorgelegt werden.

Für internationale Rennen im Ausland (Rennen des UCI Kalenders) muss die Auslandsstartgenehmigung über die BDR-Geschäftsstelle beantragt werden (ausgefülltes Formular an: info@bdr-online.org senden).

Für nationale Rennen im Ausland muss die Genehmigung beim Landesverband beantragt werden, über den der/die Sportler lizenziert sind.

Über den BDR angemeldete Renngemeinschaften, Bundesligamannschaften und nat.
MTB Teams bekommen in Form der Teambestätigung eine generelle Auslandsstartgenehmigung für die Saison ausgestellt.

(Download auf www.rad-net unter Formulare)

Formular für Auslandsstartgenehmigungen 2019 (word-Datei)

gez.:
Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Rennsport


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.