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Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen*
Hannover, 21. Dezember 2018
Jugendhauptversammlung 2019 des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. (RSVN)

Gemäß Jugendordnung § 5 wird hiermit die Jugendhauptversammlung der Radsportjugend des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. für Sonntag, 3. Februar 2019, einberufen.

Tagungslokal: Clubhaus des Hannoverschen Radsport-Club von 1912 e. V., Weddigenufer 23,
30167 Hannover

Beginn: 14:00 Uhr
Die Versammlung ist nicht öffentlich. Zutritt haben nur die Jugendleiter oder Beauftragten der Vereine des Radsportverbandes Niedersachsen, der Gliederungen sowie die Mitglieder des Jugendvorstandes.

Nach § 5 Ziffer 7. der Jugendordnung entsenden die Vereine und Gliederungen des Radsportverbandes Niedersachsen die Jugendleiter oder ihre Beauftragten und melden diese namentlich dem Versammlungsleiter bis zur Eröffnung der Jugendhauptversammlung. Pro Verein oder Gliederung ist jeweils nur ein Jugendleiter oder Beauftragter stimmberechtigt.

Anträge an die Jugendhauptversammlung sind schriftlich mit Begründung und Unterschrift des Antragsstellers (bei Vereinen der Vorstand nach BGB § 26) bis spätestens drei Wochen vor der Jugendhauptversammlung (12. Januar 2019 Poststempel) an die Geschäftsstelle des Radsportverbandes Niedersachsen e.V., Maschstr.20, 30169 Hannover zu richten.

Antragsberechtigt sind gemäß Jugendordnung § 5 Ziffer 9 die Radsportjugend, die Jugendleiter oder Beauftragten der Vereine und der Gliederungen des Radsportverbandes Niedersachsen, der Jugendvorstand sowie das Präsidium des Radsportverbandes Niedersachsen.

Tagesordnung:
1. Begrüßung und Abstimmung der Tagesordnung
2. Grußwort
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Bericht des Vorsitzenden der Radsportjugend und Aussprache
5. Bericht des stellvertretenden Vorsitzenden der Radsportjugend und Aussprache
6. Entlastung des Jugendvorstandes
7.Wahl des / der Vorsitzenden der RSJN
8. Geplante Maßnahmen und Termine 2019
9. Beschlussfassung über Anträge
10. Verschiedenes / Schlusswort

gez.:
Kai Wagner, Vorsitzender, Lutz Göbert, Stellvertretender Vorsitzender

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.