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Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen*
Hannover, 27. Januar 2021
Absage des Termins 06.03. und Einberufung der Mitgliederversammlung des Radsportverbandes Niedersachsen e. V. 2021 am 19.06.2021

Änderung zur Amtlichen Bekanntmachung vom 30.11.2020

Aufgrund der Verlängerung des Corona-pandemiebedingten Lockdowns – zunächst bis zum 14.02.2021 – und der weiterhin zu erwartenden Einschränkungen muss die für Samstag, 06. März 2021, terminierte und angekündigte Mitgliederversammlung 2021 des Radsportverbandes Niedersachsen e. V. abgesagt und verschoben werden.

Gleichzeitig wird gemäß § 10 Ziffer 7 der Satzung des Radsportverbandes Niedersachsen e. V. die ordentliche Mitgliederversammlung des Radsportverbandes Niedersachsen e. V. für Samstag, 19. Juni 2021, einberufen.

Neuer Termin: Samstag, 19. Juni 2021
Tagungsort: Hotel Restaurant Stadt Hannover, Germershäuser Straße 8, 37434 Germershausen
Ausrichtender Verein: RV Adler Rollshausen von 1921 e. V.
Beginn:14:00 Uhr

Vorläufige Tagesordnung:
1. Begrüßung, Eröffnung und Beschluss der Tagesordnung
2. Grußwort der Gäste
3. Feststellung der anwesenden Stimmberechtigten
4. Wahl von zwei Schriftführern und von fünf Stimmenzählern
5. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 09. März 2019
6. Ehrungen
7. Berichte
7.1 des Präsidiums und der Koordinatoren
7.2 Aussprache über die Berichte
7.3 Bericht der Revisoren
8. Anträge zu Satzungsänderungen
9. Wahl eines Versammlungsleiters zur Entlastung des Hauptausschusses
9.1 Pause
10. Wahlen und Bestätigungen
10.1 Präsident
10.2 Stellvertretender Präsident
10.3 Vizepräsident Wirtschaft und Finanzen
10.4 Vizepräsident Leistungssport Hallenradsport
10.5 Koordinator Marketing (für 2 Jahre)
10.6 Koordinator BMX (Race) (für 2 Jahre)
10.7 Koordinator RTF und CTF (für 2 Jahre)
10.8 Koordinator Behindertenradsport/Paracycling (für 2 Jahre)
10.9 Revisoren
10.10 Ersatzrevisoren
10.11 Bestätigung des stellvertretenden Vorsitzenden der Radsportjugend
10.12 VSSG Beisitzer Radrennsport
10.13 VSSG Beisitzer Breiten- und Freizeitsport
10.14 VSSG Beisitzer MTB
10.15 VSSG Beisitzer BMX
10.16 VSSG Beisitzer Radball/Radpolo
10.17 VSSG Beisitzer Kunstradsport
10.18 VSSG Beisitzer Trial
11. Genehmigung des Haushaltsplanes für 2021
12. Beschlussfassung über eingegangene Anträge
13. Festsetzung und Fälligkeit der Beiträge
14. Wahl des Ausrichters der Mitgliederversammlung 2023
15. Schlusswort

Die schriftlichen Tätigkeitsberichte des Präsidiums und der Koordinatoren, die fristgemäß eingegangenen Anträge (Antragsschluss: 22.01.2021) sowie die Stimmenverteilung werden in Kürze verschickt. Mindestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung erhalten die Teilnehmer (gemäß Ziffer 2) die aktuelle Tagesordnung.

Stimmrecht: Nach § 10 Ziffer 13 c der Satzung erhalten Mitgliedsvereine und Radsportabteilungen für je angefangene 10 BDR-Mitglieder eine Stimme, die durch Delegierte wahrgenommen werden kann. Ein Delegierter kann bis zu 7 Stimmen vertreten. Nur Delegierte, die durch ihren vertretungsberechtigten Vereinsvorstand (§ 26 BGB) dem Radsportverband schriftlich gemeldet worden sind, sind auch stimmberechtigt. Entsprechende Unterlagen werden den Vereinen rechtzeitig zugehen. Je eine Stimme haben die stimmberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses und die Ehrenmitglieder. Stimmenübertragung ist unzulässig. Das Stimmrecht kann nur wahrgenommen werden, wenn seitens des Mitgliedes keine angemahnten Verpflichtungen dem Verband gegenüber bestehen.

Hauptausschuss: Am Samstag, 19. Juni 2021, um 10:00 Uhr, findet ebenfalls in Germershausen die Sitzung des Hauptausschusses statt. Zutritt haben nur die Mitglieder des Hauptausschusses und eingeladene Gäste. Die Tagesordnung wird den Mitgliedern des Hauptausschusses rechtzeitig zugehen. Anträge an den Hauptausschuss zu Ordnungen müssen schriftlich mit Begründung und unterschrieben vom Antragsteller bis zum 22. Mai 2021 in der Geschäftsstelle des Radsportverbandes Niedersachsen, Maschstr. 20, 30169 Hannover, vorliegen. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge berücksichtigt werden. Anträge zu Ordnungen können von den Fachkonferenzen, Vereinen, Kreisen, Regionen, Bezirken, den Organen des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. gemäß § 9 Ziffer 2 bis 4 und dem Vorstand der Radsportjugend eingereicht werden.
Gez. Edwin Zech – Präsident

Im Voraus herzlichen Dank!

gez.:
Doris Dietrich, Geschäftsstelle Radsportverband Niedersachsen e. V.

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.