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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Duisburg, 10. August 2018
Anmeldung für den NRW Landesverbandskalender Straßenrennsport 2019

Vereine und Organisatoren, die ein Straßenrennen innerhalb des Landesverbandskalenders NRW für 2019 durchführen wollen, müssen die Veranstaltung bis zum 22.09.2018 beim Landesverband angemeldet haben.

Analog zur Terminanmeldung für Rennen des BDR-Kalenders, wird der Landesverband NRW, wie bereits in den Vorjahren, nur Online-Terminanmeldungen über rad-net.de entgegen nehmen.

Organisatoren, die noch keine Zugangsdaten haben, können den Zugang bei www.rad-net.de über ein entsprechendes Formular (Menüpunkt: „Regularien/Formulare“ – „Formulare“ – „BDR-Formular und Anleitung für Terminanmeldungen und Wettkampfausschreibungen“) anfordern.

Veranstalter Zugangsantrag für Terminanmeldungen

Bestehende Zugänge aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.

Organisatoren, die eine Terminanmeldung per Mail beim LV einreichen, werden mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 € belegt.

Die Durchführung einer Veranstaltung bedarf einer Genehmigung gemäß Ziffer 4.2 der BDR-Sportordnung. Diese wird mit Aufnahme in den offiziellen Terminkalender (Veröffentlichung) erteilt. Mit der Eintragung eines Rennens in den offiziellen LV-Kalender wird eine Genehmigungsgebühr gem. Gebührenkatalog fällig. Entsprechende Rechnungen werden durch den Bund Deutscher Radfahrer (bei Rennen des BDR-Kalenders) bzw. den Landesverband NRW versendet. Eine Vorabüberweisung ist nicht notwendig.

Bei Rückfragen zum Anmeldeprozedere steht das Team von rad-net (team@rad-net.de) oder die Koordinatoren der Bezirke zur Verfügung.

Hinweis: Grundsätzlich gilt, dass die Termine zunächst nur unter Vorbehalt der Prüfung durch die LV-Fachwartetagung beim BDR im Oktober (Termine des BDR-Kalender) bzw. der LV-Tagung in Duisburg (Termine des LV-Kalenders) genehmigt sind.

gez.:
Hermann Schiffer, Beauftragter Terminkalender Straße/Bahn/Cross NRW

Kategorie: Rennsport


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.