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Bekanntmachung des Landesverbands Hamburg*
Hamburg, 18. Januar 2022
Ordentliche Jugend-Hauptversammlung der Radsportjugend

Einladung zur ordentlichen Jugendversammlung der Radsportjugend im Radsport-Verband
Hamburg e.V.

Gemäß § 5 der Jugendordnung des Radsport-Verband Hamburg e.V. wird hiermit die Jugendversammlung einberufen. Stimmberechtigt in der JHV sind nach § 5 Abs. 2 alle Jugendlichen, die zum Zeitpunkt der JV, das 18te Lebensjahr nicht überschritten haben, sowie mindestens 7 Jahre alt sind. Zusätzlich ist jeweils 1 Vereinsdelegierter stimmberechtigt. Jeder Delegierte kann nur eine
Stimme haben. Stimmen sind nicht übertragbar.

Datum: Montag, den 31. Januar 2022
Tagungsort: Online
Beginn 19:00 Uhr

Tagesordnung:
Begrüßung und Eröffnung
1. Wahl Protokollführer/in und Wahlleiter
2. Feststellung der Stimmberechtigten und der Beschlussfähigkeit
3. Bestätigung der Tagesordnung
4. Bericht des Jugendleiters
5. Bericht des Kassenprüfers
6. Entlastung des Jugendvorstand
7. PSG
8. Beratung und Abstimmung über vorliegende Anträge
9. Wahl des Vorsitzendem der HRJ
10. Budgetplanung 2022
11. Jugendtrainer 2022
12. Bundesliga Straße 2021, Informationen über unsere Pläne
13. Verschiedenes

Anträge für die Jugendversammlung müssen schriftlich bis zum 21.01.2021 in der Geschäftsstelle des RVH, Bachstraße 54, 22083 Hamburg, vorliegen. Eine Einsendung ist auch per Mail an geschaeftsstelle@radsport-hh.de möglich.

Da die Veranstaltung online stattfindet, ist ein Mikrofon erforderlich, um sich zu beteiligen.
Gewünscht ist außerdem eine Kamera. Abstimmungen werden online durchgeführt und sind auf eine Stimme pro Gerät beschränkt.

Teilnehmer müssen sich bis zum 24. Januar per Mail bei Hauke.Schwarm@radsport-hh.de anmelden und werden den Link zu Anmeldung am 29. Januar erhalten.

Die Vereine sind aufgefordert mit der Anmeldung einen Jahresbericht einzureichen.

gez.:
Hauke Schwarm /Vorsitzender Hamburger Radsportjugend

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.