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Bekanntmachung des Landesverbands Sachsen-Anhalt*
Magdeburg, 24. Februar 2022
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2022

Zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Landesverbandes Radsport Sachsen-Anhalt e.V. laden wir unsere Mitgliedsvereine wie folgte ein:

Tag: Samstag, 26. März 2022
Beginn: 10 Uhr (Einlass ab 9 Uhr)
Ort: Kantine "Zum Schnittendealer", Belziger Str. 1, 06889 Lutherstadt Wittenberg (Die Kantine befindet sich auf dem Gelände der Firma Feldbinder).

Tagesordnung:

1. Eröffnung
2. Grußworte
3. Totenehrung
4. Feststellung der Anwesenheit der Stimmberechtigten und Beschlussfähigkeit
5. Wahl der Stimmenzähler
6. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 29.02.2020 in Sangerhausen
7. Berichte zum Geschäftszeitraum 2020 und 2021 (*)
a. Präsident
b. Vizepräsidentin Finanzen
c. Kassenprüfer
8. Stellungnahmen/Diskussion zu den gegebenen und schriftlich vorliegenden Berichten
9. Entlastung des Präsidiums für 2020 und 2021
10. Ehrungen und Auszeichnungen

11. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anträge und Satzungsänderungen (*)
12. Wahl des Präsidiums (lt. Satzung, für 4 Jahre)
13. Wahl der Kassenprüfer (lt. Satzung, für 2 Jahre)
14. Wahl des Schiedsgerichts (lt. Satzung, für 2 Jahre)
15. Vorlage Haushaltsplan 2022 und Beschlussfassung
16. Verschiedenes

(*) Die Berichte und Anträge sowie alle weiteren Informationen und der Delegiertenschlüssel werden im Vorfeld auf der Homepage des LV unter www.radsport-sah.de/dokumente veröffentlicht.

Anträge an die Mitgliederversammlung sind bis zum 26. Februar 2022 schriftlich mit Begründung an die Geschäftsstelle des Landesverbandes zu richten.

Die Versammlung wird unter zu diesem Zeitpunkt gültigen Regeln der aktuellen „Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt“ durchgeführt.

gez.:
Frank Witte, Präsident; Stefan Thomé, Geschäftsführer

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.