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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 12. Dezember 2020
Update: Absage Teilnahme internationale Cyclo-Cross Wettkämpfe in der Saison 2020/2021 (Weltmeisterschaft/Europameisterschaft/Weltcups) Männer/Frauen und Junioren(Sondergenehmigung für den Elitebereich ist möglich)

Aufgrund der aktuellen Lage, wurde die Teilnahmeregelung im Bereich Cyclo-Cross nochmals überarbeitet.
Update zur Amtlichen Bekanntmachung vom 21.10.2020:
Amtliche Bekanntmachung vom 21.10.2020

Der Bund Deutscher Radfahrer wird für die anstehende Cyclo-Cross Weltmeisterschaft keine Nationalmannschaft in den NW-Klassen (U19 und U23) entsenden. Im Elitebereich können Sportlerinnen und Sportler, die zur Ausübung des Wettkampfbetriebs arbeitsrechtlich/wirtschaftlich verpflichtet sind, für die genannte Veranstaltung weiterhin eine Sondergenehmigung beantragen.

Aufgrund der globalen Gesamtsituation, ausgelöst durch die Covid-19 Pandemie, hat der Bund Deutscher Radfahrer alle BDR-Einsätze im Bereich Cyclo-Cross bis auf weiteres abgesagt. Der BDR wird keine Nationalmannschaft zu den anstehenden internationalen Wettkämpfen (Weltmeisterschaft/ Weltcup, o.ä.) entsenden.

Im Elitebereich können Sportlerinnen und Sportler, die zur Ausübung des Wettkampfbetriebs arbeitsrechtlich/wirtschaftlich verpflichtet sind, für die genannten Veranstaltungen eine Sondergenehmigung beantragen.

Diese können über Frank Schmidt (Frank.Schmidt@bdr-online.org) beantragt werden, ebenso die dann folgenden Anmeldungen zu den Wettkämpfen.

Für den Elitebereich gelten dann die nachfolgenden Punkte:

WICHTIG: Für die Rückreise aus dem In- und Ausland sind die am Zielort gültigen Rückreise-Maßnahmen bezüglich Covid 19 in Eigenverantwortung umzusetzen. Genaue Auskünfte erteilen die zuständigen Gesundheitsämter, das Robert-Koch-Institut und das Bundesgesundheitsministerium (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html)

Wir bitten alle Beteiligten zum eigenen Schutz um strikte Einhaltung dieser Vorgaben, vor allem hinsichtlich Hygiene, Kontakte, Abstand und Quarantäne-Regelung. Und denken Sie bitte an Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel/-spray.

Die Teilnahme an den Maßnahmen erfolgt freiwillig. Im Falle einer Ansteckung durch Covid 19 können keine Regressansprüche geltend gemacht werden.

gez.:
Patrick Moster, Sportdirektor

Kategorie: Cyclo-Cross
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 09. Dezember 2020
Anmeldung von nationalen MTB-Teams für die Saison 2021

Ein nationales MTB-Team besteht aus einem oder mehreren Vereinen. Sportler/Sportlerinnen, die bei einem UCI Team gemeldet sind, dürfen keinem nationalen MTB-Team angehören. Ein nationales MTB-Team bedarf einer besonderen Genehmigung des BDR, die vom 01.03.2021 bis zum letzten Tag des Februars des Folgejahres gültig ist.
Der Antrag zur Bildung eines nationalen MTB-Teams muss spätestens bis zum 30. März 2021 bei der BDR-Geschäftsstelle gestellt werden. Verspätete Anmeldungen werden mit einer zusätzlichen Gebühr von 50,- € (inkl. 7% MwSt) belegt:

als pdf per Mail: info@bdr-online.org

Die Anmeldung wird nur über das dafür vorgesehene Anmeldeformular akzeptiert.

Anmeldeformular nat. MTB-Team 2021 (Word-Datei)
Anmeldeformular nat. MTB-Teams (Word-Datei)

Das Anmeldeformular 2021 kann auf www.rad-net.de, Downloads / Formulare "Antrag zur Bildung einer Renngemeinschaft MTB" bzw. über folgenden Link heruntergeladen werden. Hier

Die Anträge müssen enthalten:

1. Name des nat. MTB-Teams

2. 2. Teamleiter/Ansprechpartner: Name und Anschrift sowie Telefonnummer und Email, er muss eine Lizenz gelöst haben, ein sportlicher Leiter mit einer entsprechenden sportlichen Leiter Lizenz ist empfehlenswert, aber nicht verpflichtend.

3. Sportler: Name, UCI-ID, Geb. Datum, Nationalität und Verein der Fahrer Schriftliche Zustimmung (in deutscher oder englischer Sprache) des in der Lizenz des Fahrers angegebenen Vereins

4. Werbung und Trikot: Das Trikot des MTB-Teams muss sich von den Vereinstrikots deutlich unterscheiden. Die vorgesehene Werbung ist bei der Beantragung des nat. MTB-Teams anzugeben.
Der Name des Teams und das Design des Trikots können nur für ein nat. MTB-Team verwendet werden. Das Trikotdesign muss als PDF Datei mit der Antragseinreichung übermittelt werden.

5. Gebühr: Die Genehmigungsgebühr zur Bildung eines MTB-Teams beträgt 250,- € (inkl. 7% MwSt).
Nach Eingang der Anmeldeunterlagen wird durch den BDR eine Rechnung erstellt und an den Antragssteller versandt.

6. Rechnungsadresse (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)
Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungs-gebühr überwiesen wurde.


* Mit der Anmeldung sind mindestens 3 Aktive zu nennen; Aufstockungen sind grundsätzlich unbegrenzt möglich. Der BDR behält sich vor diese explizit zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Bei einer Teamgröße von 20 und mehr Sportlern wird die Kommission Leistungssport eine gesonderte Prüfung vornehmen Nachmeldung von Sportlern für ein nat. MTB-Team ist bis zum 30.06.2021 möglich. Ebenso können bis zum 30.06.2021 Fahrer aus dem nat. MTB Team abgemeldet oder ausgetauscht werden. Ein einmal abgemeldeter oder ausgetauschter Fahrer kann in der laufenden Saison nicht mehr in dasselbe nat. MTB Team aufgenommen werden. Für Nachmeldungen, die nach dem 30.06.2021 geschickt werden wird eine Nachmeldegebühr von 20,- € (inkl. 7% MwSt.) € erhoben.
* Andere Zusammensetzungen oder eine andere Anzahl der Aktiven werden nach Antrag durch die Kommission Leistungssport-Rennsport gesondert geprüft.
* Ebenfalls auf Antrag können ausländische Aktive in ein nat. MTB-Team aufgenommen werden. Die Kommission Rennsport wird unter Berücksichtigung einer sportfachlichen Einschätzung den Antrag prüfen. Die An-zahl der ausländischen Sportler sollten max. 20 % der Gesamtsportler des nat. MTB-Team nicht überschreiten.
* Jeder Sportler darf nur einem nat. MTB-Team angehören. Sportler, die für ein nat. MTB Team angemeldet sind, können auch gleichzeitig für eine Cross, Straßen– oder Bahn Renngemeinschaft angemeldet werden.
* Mit der Zugehörigkeit zu einem nat. MTB-Team erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
* Die BDR Kommission Rennsport behält sich vor, begründete Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zu prüfen und gegebenenfalls zu genehmigen.
* Auf Anfrage wird eine Teambestätigung ausgestellt werden, die gleichzeitig als Auslandsstartgenehmigung verwendet werden kann.
* Wir empfehlen in jedem Fall dringend die Einsetzung eines sportlichen Leiters (mit der entsprechenden Lizenz)
* Ein zugelassenes nationales MTB-Team kann in einer Saison für maximal 3 Betreuer eine Tageslizenz beantragen
* Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,- € (inkl. 7% MwSt) erhoben. Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
* Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewertet und entscheidet, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
* Sportler eines zugelassenen MTB-Teams dürfen das Team-Trikot auch in Rennen auf der Straße fahren.
* Falls mehr als 30% der gemeldeten Fahrer im Besitz einer Straßenlizenz sind, muss ein sportlicher Leiter (mit der entsprechenden Lizenz) angemeldet werden.
* für die MTB Gravity Disziplinbereiche Enduro, Downhill sowie 4X kann ein zusätzliches Trikot beantragt werden.

gez.:
Günter Schabel, Vizepräsident Leistungssport; Patrick Moster, Leistungssportdirektor; Fabian Waldenmaier, Koordinator MTB; Ingo Sven Linke, Technische Kommission; Dieter Pfänder, Beauftragter MTB XCO

Kategorie: Mountainbike
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 08. Dezember 2020
Generalausschreibung Renngemeinschaften Straße 2021

Eine Renngemeinschaft Straße bedarf einer besonderen Genehmigung, diese vom 01.03.2021 bis zum 31.12.2021 gültig.
Der Antrag zur Bildung der Renngemeinschaft muss spätestens zum 30. März 2021 bei der BDR-Geschäftsstelle gestellt werden. Für später eingehende Anmeldungen wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 50,- € inkl. 7% MwSt erhoben.

Die Anträge müssen enthalten:

- Name der Renngemeinschaft
- Teamleiter: Name und Anschrift sowie Telefonnummer, E-Mail Adresse, UCI-ID
- Sportliche Leiter: Name, Anschrift, Geb. Datum, UCI-ID, Nationalität und Verein, sie müssen eine
Sportliche Leiter Lizenz gelöst haben.
- Ein sportlicher Leiter kann nicht in einem Rennen gleichzeitig als sportlicher Leiter und Fahrer auftreten.
- Ein Sportlicher Leiter kann auch Teamleiter sein.
- Rechnungsadresse für die Berechnung der Genehmigungsgebühr ist unbedingt anzugeben (falls
abweichend von der Adresse des Teamleiters)
- Bankdaten (IBAN, BIC)
- Vorgesehene Werbung, Layout des RG-Trikots und der Vereinstrikots der Vereine
-> das Layout der RG wird auf rad-net unter dem Teamportrait veröffentlicht
- Fahrer: Name, Anschrift, Geb. Datum, UCI-ID, Nationalität und Verein
- Schriftliche Zustimmung des in der Lizenz des Fahrer angegebenen Vereins
- Die Genehmigungsgebühr zur Bildung einer Straßen RG beträgt € 250 inkl. 7% MwSt.

Nach Eingang der Anmeldeunterlagen wird durch den BDR eine Rechnung erstellt und an den Antragssteller versandt

Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungsgebühr gezahlt wurde

Anmeldeformular RG Straße (Word-Datei)

Eine Renngemeinschaft darf grundsätzlich nur Sportler einer Kategorie umfassen:
- Männer Elite/U 23
- U 23
- Männer Elite
- Frauen Elite/U 23
- Junioren
- Juniorinnen
- Masters (gilt nur für Rennen der Kategorie Masters)

Evtl. andere Zusammensetzungen werden nach Antrag durch die Kommission Leistungssport-Rennsport gesondert geprüft.

Eine Renngemeinschaft besteht mindestens aus zwei Vereinen. Männer Elite/U 23 und Frauen, die bei einer UCI-Sportgruppe gemeldet sind, dürfen keiner Renngemeinschaft angehören.
* Mit der Anmeldung sind mindestens 6 Aktive zur Renngemeinschaft zu melden; Aufstockungen sind bis zur Maximalanzahl 14 möglich. Die letzte Nachmeldung von Sportlern zur RG ist am 30.06.2021 möglich. Für Nachmeldungen, die nach dem 30.06.2021 geschickt werden wird eine Nachmeldegebühr von 20 € inkl. 7% MwSt erhoben.
* Ebenso können bis zum 30.06.2021 Fahrer aus der RG abgemeldet oder ausgetauscht werden (Wechselgebühr). Ein einmal abgemeldeter oder ausgetauschter Fahrer kann in der laufenden Saison nicht mehr dieselbe RG aufgenommen werden.
* Deutsche Aktive können nur für eine Renngemeinschaft im BDR berücksichtigt werden, wenn sie ihre Lizenz über den Bund Deutscher Radfahrer lösen.
* Ausländische Sportler können nur Berücksichtigung finden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und ihre Lizenz über einen Verein in Deutschland gelöst haben
* Jeder Sportler darf nur einer Renngemeinschaft angehören. Bei Renngemeinschaften der Nachwuchsklassen kann ein Verein in einer Altersklasse Sportler nur für eine Renngemeinschaft abstellen. In den Altersklassen Männer U23/Elite, Senioren und Frauen kann ein Verein Sportler an mehr als eine Renngemeinschaft abstellen. Andere Regelungen werden durch die Kommission Leistungssport-Rennsport geklärt und als „Amtliche Nachricht“ veröffentlicht.
* Mit der Zugehörigkeit zu einer Renngemeinschaft erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
* Das Trikot der Renngemeinschaft muss sich von den Vereinstrikots deutlich unterscheiden. Die vorgesehene Werbung ist bitte anzugeben. Das Layout des RG-Trikots und das der beteiligten Vereine ist einzureichen.
* Der Name und das Trikot können nur in einer Altersklasse für eine Renngemeinschaft verwendet werden.
* Das Trikot der RG kann nur bei Straßen Wettbewerben getragen werden.
* Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,- € inkl. 7% MwSt erhoben. Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewerten und entscheiden, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
* Renngemeinschaften Straße dürfen als solche nur an Wettbewerben gemäß WB Straße starten.

gez.:
Dr. Peter Pagels, Koordinator Straße; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 08. Dezember 2020
Generaleinladung A/B-Kader Kunstradsport 2021

Hiermit informiert der Bund Deutscher Radfahrer e.V. über die anstehenden Veranstaltungen und Maßnahmen für den A/B-Kader Kunstradsport 2021.

Generaleinladung Zentralmaßnahmen Kunstradsport A-/B-Kader 2021 (PDF-Datei)

gez.:
Marco Rossmann, Ref. Hallenradsport

Kategorie: Hallenradsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen*
Hannover, 30. November 2020
Ankündigung der Mitgliederversammlung 2021 des Radsportverband Niedersachsen e.V.

Gemäß § 10 Ziffer 5 der Satzung des Radsportverbandes Niedersachsen e. V. wird hiermit die ordentliche Mitgliederversammlung des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. für den 6. März 2021 angekündigt.

Tagungsort: Germershausen
Ausrichtender Verein: RV Adler Rollshausen von 1921 e. V.
Beginn: 14:00 Uhr

Die Einberufung mit der vorläufigen Tagesordnung erfolgt nach § 10 Ziffer 7 der Satzung des Radsportverbandes Niedersachsen mindestens acht Wochen vorher. Mindestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung erhalten die Teilnehmer (gemäß Ziffer 2) die schriftlichen Tätigkeitsberichte des Präsidiums und der Koordinatoren, die fristgemäß eingegangenen Anträge, die Stimmenverteilung sowie die aktuelle Tagesordnung.

Anträge müssen mit schriftlicher Begründung spätestens sechs Wochen vor der MV, bis zum 22. Januar 2021, vom Antragsteller unterschrieben der Geschäftsstelle vorliegen. Anträge können von Vereinen, Kreisen, Regionen, Bezirken, den Organen des Radsportverband Niedersachsen e.V. gemäß § 9 Ziffer 2 bis Ziffer 4 und dem Vorstand der Radsportjugend eingereicht werden.
Radsportverband Niedersachsen e.V.

gez.:
Gez. Edwin Zech - Präsident

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Baden*
Freiburg, 30. November 2020
Veranstalter-Tagung der LVs Baden und Württemberg verschoben

Aufgrund der neuen Corona Beschlüssen von Bund und Ländern muß die am 12.12.2020 geplante Veranstaltersitzung der beiden Landesverbände Baden und Württemberg abgesagt werden.

Eine Verschiebung der Präsenzveranstaltung auf Januar/Februar ist, sofern es die weitere Entwicklung zulässt, geplant.

gez.:
Rolf Schönecker, VP Rennsport

Kategorie: Rennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 30. November 2020
Anmeldung Internationale Bahn-Veranstaltungen

Bahnrennsportveranstaltungen, die in den internationalen UCI-Kalender Bahn 2020/2021 aufgenommen werden sollen, müssen über ein spezielles UCI-Anmeldeformular über den BDR beantragt werden.

Den Veranstaltern, die in der Bahn-Saison 2019/2020 eine internationale Bahn Veranstaltung durchgeführt haben, wurde dieses Anmeldeformular direkt von der UCI per E-Mail zugestellt. Falls dies nicht der Fall sein sollte, benutzten Sie bitte das Anmeldeformular für neue Veranstaltungen

Anmeldeformular für neue Bahn-Veranstaltungen (pdf)...

Die Veranstalter für internationale Bahnrennen können auch das Anmeldeformular auf www.rad-net.de unter dem Menüpunkt Formulare abrufen.

Um den fristgerechten Eingang bei der UCI zu gewährleisten ist der Anmeldeschluss beim BDR für die internationalen Bahnrennen am Sonntag, den 06.12.2020.

Der BDR e.V. bittet die Veranstalter die vollständig ausgefüllten Formulare per Email an die BDR-Geschäftsstelle (andrea.wendt@bdr-online.org) zu senden. Nicht vollständig ausgefüllte oder nicht per Email zugestellte elektronische Formulare können von der UCI nicht akzeptiert werden.

Die zuständigen Landesverbände sind über diese Terminanmeldungen zu informieren!

gez.:
BDR Referat Leistungssport

Kategorie: Bahnrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 27. November 2020
Neuausbildungslehrgang für Sportliche Leiter 2020/2021

Der Bund Deutscher Radfahrer e.V. führt einen Neuausbildungslehrgang durch, der zum Erwerb einer Sportlichen Leiter Lizenz berechtigt.

Teilnehmervoraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem dem BDR angeschlossenen Verein oder Profi-Sportgruppe sowie ein Mindestalter von 18 Jahren zum Zeitpunkt des Lehrgangs. Die Meldung zum jeweiligen Lehrgang muss bis spätestens sonntags vor dem jeweiligen Lehrgang über das Onlineformular auf der BDR-Ausbildungsseite erfolgen:
Zur Anmeldung auf bdr-ausbildung.de

Der Lehrgang wird online und modularisiert durchgeführt.
Zur Teilnahme benötigen Sie ein Wiedergabegerät (Computer/Laptop/Mac/Tablet/Smartphone) mit stabiler Internetverbindung und einem Browser (idealerweise Google Chrome). Eine Anleitung wird im Vorfeld des Lehrgangs an alle Teilnehmer/innen per E-Mail zugeschickt

Um eine sportliche Leiter-Lizenz zu erhalten muss man am allgemeinen Teil teilnehmen, sowie in mindestens einem Modul einer Disziplin; in der Disziplin Straße sind beide Module zu belegen sowie die zur Disziplin notwendige Lernerfolgskontrolle abzulegen. Diese ist mit 66% der maximalen Punktzahl abzulegen, kann aber mehrfach abgelegt werden.

1. Termin: Freitag, 11.12.2020
Beginn: ab 17 Uhr

2. Termin: Samstag, 12.12.2020
Beginn: 08:45 Uhr

Die Teilnahmegebühr in Höhe von € 25,00 ist mit der Anmeldung zu überweisen. Dazu muss folgende Bankverbindung des Bund Deutscher Radfahrer genutzt werden:
Bund Deutscher Radfahrer e.V. Commerzbank AG, IBAN: DE24 5008 0000 0510 0677 00
Verwendungszweck: SpOLei Neuausbildung 2020/2021, Name, Vorname
Die Zusendung der Zertifikate zur Beantragung der Lizenz erfolgt über die bei der Anmeldung genannte E-Mail-Adresse.
Beantragung der sportlichen Leiter Lizenz 2021:
Die Lizenz zum sportlichen Leiter 2021 kann nur beantragt/ausgestellt werden, wenn mit dem Antrag der Nachweis (Zertifikat) über die erfolgreiche Teilnahme am sportlichen Leiter Lehrgang angehangen wird.

gez.:
Technische Kommission

Kategorie: Rennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 24. November 2020
Generaleinladung Radball A-/B-Kader 2021

Hiermit informiert der Bund Deutscher Radfahrer e.V., nachdem der Kader für 2021 festgelegt wurde, über die anstehenden Veranstaltungen und Maßnahmen

Generaleinladung Zentralmaßnahmen Radball A-/B-Kader 2021 (PDF-Datei)

gez.:
Marco Rossmann, Ref. Hallenradsport

Kategorie: Hallenradsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 24. November 2020
Generaleinladung Radball C-Kader 2021

Hiermit informiert der Bund Deutscher Radfahrer e.V., nachdem der Kader für 2021 festgelegt wurde, über die anstehenden Veranstaltungen und Maßnahmen.

Generaleinladung Zentralmaßnahmen Radball C-Kader 2021 (PDF-Datei)

gez.:
Marco Rossmann, Ref. Jugend u.Hallenradsport

Kategorie: Hallenradsport
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.




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