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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 18. Oktober 2018
Verbandsrat des Bundes Deutscher Radfahrer e.V.

Gemäß §13, Ziff. 2 c) der BDR-Satzung 2017 wird der Verbandsrat (VR) hiermit für Freitag, den 16. November 2018, 16:00 Uhr nach Frankfurt am Main (im Landessportbund Hessen, Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt/Main) einberufen.

Die teilnahmeberechtigten Mitglieder des Verbandrates ergeben sich aus dem §13, Ziff. 3 a) der BDR-Satzung. Sie werden zusätzlich zu dieser Veröffentlichung schriftlich von der
Bundesgeschäftsstelle eingeladen.

Anträge zum Verbandsrat müssen gemäß § 13, Ziff. 2 d) mit einer schriftlichen Begründung (als Datei) über den zuständigen Landesverband eingereicht und bis spätestens 02.11.2018 bei der Geschäftsstelle (Generalsekretariat) vorliegen.

Tagesordnung BDR-Verbandsrat 2018 (pdf-Datei)

gez.:
Rudolf Scharping, Präsident; Martin Wolf, Generalsekretär

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.