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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 28. Juni 2018
Anmeldung Internationaler UCI Straßenrennsportveranstaltungen und int. Kriterium 2019

Straßenrennsport-Veranstaltungen, die in den internationalen UCI-Rennsportkalender 2019 aufgenommen werden sollen, müssen auf speziellen pdf-Formularen der UCI über den Bund Deutscher Radfahrer beantragt werden.

Veranstalter, die 2018 eine internationale Veranstaltung angemeldet hatten, ist das entsprechende Anmeldeformular bereits direkt von der UCI per E-Mail zugestellt worden.

Der BDR e.V. bittet die Veranstalter dieses UCI-Formular vollständig ausgefüllt und fristgerecht bis spätestens zum 01.07.2018 (Straßenrennen) oder 15.08 2018 (int. Kriterium) per E-Mail an die BDR-Geschäftsstelle zurück zu senden (wendt@bdr-online.org) (per Fax oder Post kann es nicht akzeptiert werden)!

Die entsprechenden UCI-Formulare 2019 für die Terminanmeldung können über den nachfolgenden Link oder auf www.rad-net.de über den Link Regularien/Formulare / Formulare heruntergeladen werden.

UCI Anmeldeformular / UCI Registration (Straße) (pdf-Datei)...

UCI Anmeldeformular / UCI Registration (Kriterium) (pdf-Datei)...

Wichtige Hinweise:
*Diese Anmeldung bei der UCI über den BDR ist unabhängig von der Kalenderanmeldung auf rad-net über das Anmeldeportal auf www.rad-net.de!
*Diese Anmeldung muss vom Veranstalter direkt nach Terminbestätigung durch die UCI eigenständig ohne weitere Aufforderung vorgenommen werden. (Die Bearbeitungsgebühr für die nicht fristgerechte Eintragung in den nationalen Kalender von internationalen Rennen durch den Veranstalter beträgt 50 €.)
*Die zuständigen Landesverbände sind über die Terminanmeldungen zu informieren!

Weiterführende Informationen wie die UCI Vorkalender 2019 und der UCI- Gebührenkatalog zu Anmeldegebühren und Preisgeldern sind auf der UCI-Webseite (www.uci.ch) abrufbar.

gez.:
Referat Leistungssport

Kategorie: Straßenrennsport


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.