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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 18. Oktober 2019
Derny/Schrittmacher Lizenzanträge für Jahrgänge 1955 und älter

Der Bund Deutscher Radfahrer e.V. informiert hiermit darüber, dass gemäß UCI Reglement Art. 3.2.195 Derny/Schrittmacher eine Lizenz beantragen müssen. Zudem muss ein Gesundheitsattest für die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen vorgelegt werden. Außerdem dürfen die Dernyfahrer/Schrittmacher nicht älter als 65 Jahre alt sein. Aus gegebenem Anlass können daher Derny/Schrittmacher Lizenzen ab Jgg 1955 und älter nur noch als „Trainings-Schrittmacherlizenzen“ beantragt werden.

gez.:
Inga Götz, Referentin Antidoping und Vertragssport

Kategorie: Rennsport


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.